Gauck wird guter Bundespräsident – Einmütiges Handeln der tragenden demokratischen Parteien ist guter Tag für die Demokratie
Zur Kandidatur von Joachim Gauck zum Amt des Bundespräsidenten erklärt Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion: „Joachim Gauck war und ist ein sehr honoriger Kandidat, der ein hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt. Ich bin überzeugt, dass er ein guter Bundespräsident sein und dem Land mit klaren und besonnenen Worten auch in diesen turbulenten Zeiten guttun wird.
Das schnelle gemeinsame und einmütige Handeln von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP spricht für die politische Kultur in unserem Land. Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Es ist offensichtlich möglich, dass sich die tragenden demokratischen Parteien in der Lage sind, gemeinsame Lösungen zu finden, wenn die Lage es erfordert. Das ist ein gutes Signal, denn auch die große Mehrheit der Menschen steht hinter Joachim Gauck – in Ost und West!
Insofern ist der einzige Wermutstropfen das Betragen der LINKEN. Es würde Größe zeigen, sich der Kandidatur von Joachim Gauck anzuschließen. Die Menschen im Osten, die die Linke zu vertreten vorgibt, wissen es besser!“
Rücktritt von Wulff war richtig – Kandidat oder Kandidatin mit hohem Ansehen in allen demokratischen Parteien und Bevölkerung finden
Zum Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesvorsitzende und Mitglied im SPD-Parteivorstand: „Der Rücktritt von Christian Wulff war ein richtiger Schritt. Jetzt gilt es nach vorn zu schauen. Ich werbe dafür, eine gute Kandidatin oder einen guten Kandidaten zu finden, der in allen demokratischen Parteien und in der Bevölkerung hohes Ansehen und Respekt genießt.
Es wäre sehr gut für politische Kultur in der Republik, wenn das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik wieder mit voller Kraft nach außen vertreten und das Amt des Bundespräsidenten in die Gesellschaft wirken könnte.“
Professoren müssen angemessen entlohnt werden -Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auge behalten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. In Sachsen-Anhalt werden die Professoren, auch die Junior-Professoren, höher entlohnt.
Dazu erklärt Dr. Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen, weil Klarheit in Bezug die Stellung der Professoren und auf die Bedeutung von Forschung und Lehre bringt. Die konkreten Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt müssen wir noch abwarten.
Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, wenn sich ein 40jähriger Mensch, der sich in den letzten 15 Jahren seiner wissenschaftlichen beruflichen Karriere gegen hunderte von Mitbewerbern durchgesetzt und sich von einer befristeten Stelle zur anderen gehangelt hat, gemäß seiner Qualifikation und Reputation entlohnen werden möchte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt ihm Recht.
Professoren müssen angemessen entlohnt werden -Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auge behalten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. In Sachsen-Anhalt werden die Professoren, auch die Junior-Professoren, höher entlohnt.
Dazu erklärt Dr. Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen, weil Klarheit in Bezug die Stellung der Professoren und auf die Bedeutung von Forschung und Lehre bringt. Die konkreten Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt müssen wir noch abwarten.
Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, wenn sich ein 40jähriger Mensch, der sich in den letzten 15 Jahren seiner wissenschaftlichen beruflichen Karriere gegen hunderte von Mitbewerbern durchgesetzt und sich von einer befristeten Stelle zur anderen gehangelt hat, gemäß seiner Qualifikation und Reputation entlohnen werden möchte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt ihm Recht.

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